Nützliche Informationen

Aufenthalt in Österreich

Nicht - EU-Bürger können sich in Österreich aufhalten

  • mit einem Aufenthaltstitel - in der Regel für einen Aufenthalt von mehr als sechs Monaten
  • mit einem Visum - in der Regel für einen Aufenthalt von weniger als sechs Monaten
  • "sichtvermerksfrei" - in der Regel für 90 oder 180 Tage; nur für Bürger bestimmter Länder
  • Bei rechtzeitiger Stellung eines Verlängerungsantrags darf man bis zur Entscheidung über den Verlängerungsantrag in Österreich bleiben. Dies gilt allerdings nur für Aufenthaltstitel - nicht für Visa und sichtvermerksfreie Aufenthalte. Dies gilt weiters nicht bei Erstanträgen - nur bei Verlängerungsanträgen.

    Wir verfügen über viele Jahre Erfahrung in allen Fragen im Zusammenhang mit Aufenthaltstiteln und unterstützen Sie gerne.

    Aufenthalt in Österreich

    Als allgemeine Regel des österreichischen Rechts gilt, dass Ausländer einen Antrag auf

  • eine Aufenthaltstitel für einen Aufenthalt von mehr als sechs Monaten;
  • ein Visum, z. B. ein Visum D, für einen Aufenthalt von weniger als sechs Monaten (Ausnahmen gelten für Bürger bestimmter Länder - sie genießen so genannte "visafreie Aufenthalte").
  • Manchmal erlischt das gesetzliche Recht auf Aufenthalt in Österreich (z.B. aufgrund eines visumfreien Aufenthalts oder durch ein Visum) während des Antragsverfahrens eines Erstantrags. In solchen Fällen müssen Alternativen ergriffen werden, z.B. die Ausreise aus dem Schengen-Raum!

    KONTAKT