Nützliche Informationen

Aufenthalt in Österreich
Bei rechtzeitiger Stellung eines Verlängerungsantrags darf man bis zur Entscheidung über den Verlängerungsantrag in Österreich bleiben. Dies gilt allerdings nur für Aufenthaltstitel - nicht für Visa und sichtvermerksfreie Aufenthalte. Dies gilt weiters nicht bei Erstanträgen - nur bei Verlängerungsanträgen.
Wir verfügen über viele Jahre Erfahrung in allen Fragen im Zusammenhang mit Aufenthaltstiteln und unterstützen Sie gerne.

Aufenthalt in Österreich
Manchmal erlischt das gesetzliche Recht auf Aufenthalt in Österreich (z.B. aufgrund eines visumfreien Aufenthalts oder durch ein Visum) während des Antragsverfahrens eines Erstantrags. In solchen Fällen müssen Alternativen ergriffen werden, z.B. die Ausreise aus dem Schengen-Raum!